Was kostet ein Energieberater mit BAFA-Förderung?
Übersicht: Was kann alles gefördert werden?
Bei der Finanzierung von Maßnahmen zur energetischen Optimierung von Immobilien wird oft vergessen, dass unter bestimmten Voraussetzungen fast alles von öffentlicher Hand gefördert wird.
Hier mal als Übersicht die wichtigsten Bereiche. Die Details und die Voraussetzungen stellen wir weiter unten dar:
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Maßnahme |
Förderung |
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Wärmepumpe |
bis 70% |
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PV-Anlage |
Mehrwertsteuerbefreiung, Kredit, Einspeisevergütung |
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Dämmung / Fenster / Haustür |
15-20% |
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Lüftung mit Wärmerückgewinnung |
15-20% |
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Effizienzhaus |
Kredit und Tilgungszuschuss |
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Energieberatung |
bis 50% |
Wie wird eine Wärmepumpe gefördert?
In Bezug auf Wärmepumpen wird meistens von einer Förderung von bis zu 70% gesprochen. Wie setzt sich diese Zahl zusammen?
Hierzu ist es wichtig zu wissen, dass es sich bei dieser Zahl nicht um eine Einzelförderung handelt. Vielmehr handelt es sich um verschiedene Maßnahmen, für die unterschiedliche Voraussetzungen bestehen.
Dies möchten wir nun Schritt für Schritt erläutern:
Zunächst wird jede förderfähige Wärmepumpe mit 30% ihrer Bruttokosten gefördert. Sollten Sie vorsteuerabzugsberechtigt sein, gilt dies nur für die Nettokosten. Hiermit möchte der Staat generell den Umstieg auf erneuerbare Wärmequellen forcieren.
Im zweiten Schritt können Sie zusätzliche 20% Klimageschwindigkeitsbonus bekommen. Diese Maßnahme soll bezwecken, dass möglichst schnell auf die Nutzung fossiler Energien verzichtet wird.
Die wesentliche Voraussetzung für den Klimageschwindigkeitsbonus ist, dass Sie mit Ihrer neuen Wärmepumpe eine alte, fossile Heizungsanlage ersetzen.
Bei einer solchen alten Heizungsanlage kann es sich beispielsweise um Folgendes handeln:
- Ölheizung
- Kohleheizung
- Nachtspeicheröfen
- Gasheizungen, welche älter als 20 Jahre sind, nicht auf Wasserstoff umgerüstet werden können und nicht als Hybridgerät mit Wärmepumpen oder Solarthermieanlagen betrieben werden.
Im nächsten Schritt können Sie zusätzliche 5% Effizienzbonus bekommen.
Für den Effizienzbonus ist es wichtig, dass die Wärmepumpe werkseitig mit einem natürlichen Kältemittel befüllt ist, zum Beispiel Propan oder Isobutan.
Hintergrund ist, dass diese Kältemittel ein besonders niedriges Treibhauspotential haben.
Die weitere Bedingung ist, dass die Wärmepumpe nicht ausschließlich Luft für die Energiegewinnung nutzt. Es muss eine Wärmequelle wie Erdwärme, Grundwasser oder Ähnliches herangezogen werden.
Außerdem muss die Wärmepumpe eine Jahresarbeitszahl über 3,0 erreichen und fachgerecht installiert werden.
Zu guter Letzt können Sie weitere 30% Einkommensbonus bekommen. Dafür ist Voraussetzung, dass Ihr zu versteuerndes Haushaltseinkommen weniger als 40.000 EUR pro Jahr beträgt.
Angenommen, alle hier dargestellten Förderungsvoraussetzungen würden auf Sie zutreffen, kämen Sie auf einen rechnerischen Zuschuss von 85%. Gesetzlich ist der maximale Zuschuss aber auf 70% gedeckelt. Dies sind die „berühmten 70%“, von denen überall im Zusammenhang von Fördergeldern für Wärmepumpen zu lesen ist.
Wichtig: Es können maximal 30% pro Wohneinheit gefördert werden.
Wie läuft der Prozess der Förderung ab?
Am wichtigsten ist, dass der Förderantrag VOR Beginn der Maßnahme gestellt wird. Das bedeutet, dass Sie noch keine Unterschrift zur Auftragsvergabe geleistet haben.
Wenn Sie also planen, eine Wärmepumpe einbauen zu lassen, prüfen Sie zunächst alle Voraussetzungen, welche oben beschrieben sind:
- Ist Ihr Wärmepumpenprojekt an dem Ort, wo es geplant ist, überhaupt förderfähig? Es können nur Wärmepumpen in Bestandsgebäuden (Einfamilien- oder Mehrfamilienhäuser) gefördert werden. Für Neubauten gibt es andere Programme.
- Holen Sie sich mindestens ein Angebot von einem Fachbetrieb ein. Aber: Unterschreiben Sie noch nichts und leisten Sie keine Anzahlungen.
In dem Angebot müssen alle relevanten Voraussetzungen für die Förderung klar erkennbar sein, welche in den nachfolgenden Punkten geprüft werden müssen. Am einfachsten ist es, wenn Ihnen der Fachbetrieb bescheinigt, dass die angebotenen Komponenten und die Gesamtmaßnahme „BEG-konform“ ist, d.h. sie entsprechen den Richtlinien der Bundesförderung für energieffiziente Gebäude.
Achten Sie auch darauf, dass im Preis alle förderfähigen Bestandteile der Maßnahme enthalten sind, so auch eine eventuelle Demontage Ihrer alten Heizungsanlage.
Der Lieferungs- und Leistungsvertrag muss eine auflösende oder aufschiebende Bedingung abhängig von der Förderungszusage sowie das voraussichtliche Umsetzungsdatum der Maßnahme enthalten. - Ebenfalls benötigen Sie von Ihrem Fachunternehmer oder Energieberater eine technische Projektbeschreibung und ein sogenannte TPB-ID. Diese ist in der Regel nur 2 Monate gültig und wird für die Antragsstellung benötigt.
- Prüfen Sie, ob die Wärmepumpe an sich förderfähig ist. Reine Klimageräte ohne Heizfunktion und Luft-/Luft-Wärmepumpen sind nicht förderfähig. Luft-/Wasser-Wärmpumpen sowie Erdwärmepumpen und Wasser-/Wasser-Wärmepumpen sind hingegen förderfähig. Auch ist es unerheblich, ob es sich um ein Split- oder Monobloc-Gerät handelt. Des Weiteren muss die Wärmepumpe mindestens eine JAZ (Jahresarbeitszahl) von 3,0 erreichen. Der Fachbetrieb, von dem Sie Ihr Angebot einholen, sollte Ihnen dazu eine normgerechte Berechnung erstellen.
- Prüfen Sie nun die Voraussetzungen für den Klimageschwindigkeitsbonus: Art und Baujahr ihrer alten fossilen Heizung, genaueres ist oben bei den Voraussetzungen beschrieben.
- Prüfen Sie die Voraussetzungen für den Effizienzbonus: Welches Kältemittel nutzt die Wärmepumpe, und welche Wärmequelle wird für die Energiegewinnung herangezogen? Genaueres erfahren Sie ebenfalls oben.
- Falls Sie den Einkommensbonus beantragen möchten, benötigen Sie die Einkommensteuerbescheide des zweiten und dritten Jahres vor der Antragstellung.
Wie stellt man einen Förderantrag?
Den Förderantrag stellt man am besten über das BAFA-Portal.
Dazu müssen Sie sich einmalig mit Ihrer Emailadresse dort registrieren.
Wenn Sie sich dann in Ihr Benutzerkonto einloggen, können Sie dort einen neuen Antrag erstellen und absenden.
Wichtig ist, dass Sie vor Antragstellung die Voraussetzungen, welche in den obigen Kapiteln beschrieben sind, schaffen.
Nachdem Sie den Antrag im BAFA-Portal gestellt haben, wird dieser geprüft, und im Falle einer positiven Entscheidung die Höhe der Zuwendungen bestimmt.
Hierzu wird Ihnen ein Zuwendungsbescheid zugestellt. Sollten Sie mit der Umsetzung der Maßnahmen vor Zustellung des Zuwendungsbescheides beginnen, erfolgt dies auf eigenes Risiko, da Sie eventuell nicht für alle umgesetzten Maßnahmen die volle Förderung erhalten.
Ganz wichtig: Nach der Umsetzung der Maßnahme müssen Sie einen Verwendungsnachweis einreichen, der belegt, dass die beantragten Gelder korrekt eingesetzt wurden. Bevor dieser im BAFA-Portal eingereicht werden kann, muss Ihnen das beauftragte oder bevollmächtigte Fachunternehmen, bzw. der beauftragte Energieberater einen technischen Projektnachweis (TPN) ausstellen.
Erst nach dem Hochladen und der Prüfung aller Nachweise versendet das BAFA den Festsetzungsbescheid und zahlt die bewilligten Gelder aus.
Wie hoch ist die Einkommensgrenze für Förderungen?
Grundsätzlich ist die Förderung einer Maßnahme zur energetischen Sanierung (z. B. der Einbau einer Wärmepumpe) erst einmal unabhängig vom Einkommen.
Jedoch gibt es bestimmte Förderbausteine, welche einkommensabhängig sind. So können für eine solche Maßnahme 30% Einkommensbonus bewilligt werden. Dafür darf das durchschnittliche Haushaltseinkommen des zweiten und dritten Jahres vor der Antragsstellung nicht höher als 40.000 EUR im Jahr gewesen sein.
Für Haushalte, welche das Jahreseinkommen von 40.000 EUR überschreiten, jedoch aber unter einer Einkommensgrenze von 90.000 EUR im Jahr liegen, bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Ergänzungskredite an.
Wie wird eine PV-Anlage gefördert?
Momentan ist die Anschaffung einer PV-Anlage von der Mehrwertsteuer befreit.
Dies gilt seit dem 1.1.2023 für die Lieferung und Montage der wesentlichen Komponenten wie PV-Modulen, Wechselrichter und Speicher und ist auf private Anlagen bis 30 kWp begrenzt.
Die Mehrwertsteuer-Befreiung ist bisher zeitlich unbegrenzt.
Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass die Politik die Mehrwertsteuerbefreiung irgendwann streicht, da die Errichtung einer PV-Anlage auch ohne diese Subvention rentabel ist.
Des Weiteren erhalten Sie für den in Netz eingespeisten Strom eine feste Einspeisevergütung, die 20 Jahre lang ab dem Tag der Inbetriebnahme gezahlt wird. Das EEG schreibt vor, dass diese Einspeisevergütung halbjährlich um 1% sinkt.
Außerdem wird unterschieden, ob Sie Ihre Anlage hauptsächlich zum Eigenverbrauch betreiben und nur den überschüssigen Strom ins Netz einspeisen, oder ob Sie Ihre Anlage auf Volleinspeisung ausgelegt haben.
Und zu guter Letzt ist die Einspeisevergütung von der Anlagengröße abhängig.
Ab 1. Februar 2026 ergeben sich folgende Einspeisevergütungen:
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Anlagengröße |
Volleinspeisung |
Überschusseinspeisung |
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bis 10 kWp |
12,35 ct/kWh |
7,78 ct/kWh |
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bis 40 kWp |
10,35 ct/kWh |
6,73 ct/kWh |
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bis 100 kWp |
10,35 ct/kWh |
5,50 ct/kWh |
Diese Einspeiseerträge sind bei Anlagen bis 30 kWp für Privathaushalte einkommensteuerfrei.
Bei der Dimensionierung der Anlage ergibt sich in der Regel, dass sich eine Volleinspeisung nicht lohnt, sondern ein möglichst hoher Eigenverbrauch Sinn macht.
Viele Kommunen und Bundesländer bieten zusätzliche Förderungen für PV-Anlagen an. Diese sind regional sehr unterschiedlich.
Förderung von Dämmung, neuen Fenstern und Haustüren, sowie Lüftungsanlagen
Was kann in diesem Bereich alles gefördert werden:
- Dämmung der Fassade von außen oder von innen
- Dachdämmung
- Dämmung der Kellerdecke oder der obersten Geschossdecke
- Perimeterdämmung
- Austausch alter Fenster
- Austausch alter Haustüren
- Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung
Im Einzelnen werden gefördert:
- Material
- Ausführung durch Fachbetriebe
- Entfernung alter Bauteile und Anlagentechnik
- Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP); unser SEP = Solar- und Energieplaner deckt bereits große Teile des iSFP ab: Solar- und Energieplaner | Planwerk Energie
- Bauphysikalische Nachweise
Wie hoch ist die Förderung für Dämmung, Fenster, Türen und Lüftungsanlagen?
Dämmung, Fenster, Haustüren und Lüftungsanlagen können mit 15% BEG Einzelzuschuss gefördert werden.
Der Zuschuss erhöht sich auf 20%, wenn zuvor ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) durch einen zertifizierten Energieberater erstellt wurde.
Werden die Maßnahmen mit einem Austausch der Heizung (wo deutlich höhere Förderungen möglich sind) kombiniert, ist die kombinierte Förderung der Maßnahmen (Gebäudehülle und Anlagentechnik) auf maximal 60% gedeckelt.
Und wichtig: Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) für sich selbst wird unabhängig von den weiteren Maßnahmen mit 50% gefördert. Voraussetzung ist, dass dieser von einem BAFA-akkreditiertem Energieberater erstellt wurde.
Wie ist die Vorgehensweise, um Förderungen für Dämmung, Fenster und Haustür, sowie Lüftungsanlagen zu erhalten?
Sollten Sie sich entscheiden, einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen zu lassen, was empfehlenswert ist, sollten Sie dies zu allererst tun. Beauftragen Sie dafür einen BAFA-zertifizierten Energieberater.
Vergeben Sie noch keinen Auftrag. Alles was vor Bewilligung der Fördergelder vergeben wird, ist nicht förderfähig!
Holen Sie sich anschließend Angebote von Fachbetrieben für die durchzuführenden Maßnahmen ein.
Jegliche Vereinbarungen, die vor Bewilligung der Gelder getroffen werden, müssen mit aufschiebender oder aufhebender Bedingung getroffen werden, abhängig von der Bewilligung der Fördergelder.
Im Zuge der Beantragung der Fördergelder müssen für die einzelnen Maßnahmen die Einhaltung von Mindestanforderungen und technischer Vorgaben nachgewiesen werden. Das sind bei Fenstern oder Dämmungen neben vielen anderen Dingen zum Beispiel die Wärmedurchgangskoeffizienten.
Da dies für den Laien kaum leistbar ist, sollte dies Ihr Energieberater oder der ausführende Fachbetrieb für Sie erledigen.
Von Ihrem ausführenden Fachbetrieb benötigen Sie auch die sogenannte Fachunternehmererklärung.
Wenn Sie alle Nachweise und Angebote zusammengestellt haben, beantragen Sie die Fördermittel online im BAFA-Portal.
Wie dies geht, können Sie in unserem Artikel über die Förderung von Wärmepumpen nachlesen. Link:
Beachten Sie hier auch die entsprechenden Hinweise bzgl. der geforderten Nachweise über die korrekte Umsetzung der Maßnahmen. Diese gelten bei Maßnahmen betreffend der Gebäudehülle analog zur Installation einer Wärmepumpe.
KfW-Kredite
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stellt ein Programm zur Förderung erneuerbarer Energien zur Verfügung.
Hierbei handelt es sich um Finanzierungsmittel, die in der Regel günstiger als Verbraucherkredite sind.
Des Weiteren können diese Mittel auch durch Unternehmen beantragt werden.
Die wichtigsten Programme sind zum Beispiel:
- KfW-261 Effizienzhaus zur Förderung der ganzheitlichen Sanierung zum Effizienzhausstandard (EH85, EH70, EH55), es sind Kredite von bis zu 150.000 EUR pro Wohneinheit möglich. Finanziert wird die energetische Sanierung der Gebäudehülle, wie Fenster, Türen, Dämmung.
- KfW-Ergänzungskredit zur Finanzierung der Restbeträge, die nach der BAFA-Förderung z.B. einer Wärmepumpe noch selbst zu finanzieren sind.
- KfW-270 Erneuerbare Energien Standard zur Finanzierung von PV-Anlagen oder Wärmepumpen.
Die Beantragung der KfW-Mittel erfolgt nicht direkt, sondern über einen Finanzierungspartner wie z.B. die Hausbank. Möchten Sie Strom & Wärme selbst erzeugen, dann holen Sie sich unseren Solar- und Energieplaner! Ein guter Start für Ihr Energieprojekt! -> Solar- und Energieplaner | Planwerk Energie